Der neue Diözesan-Caritasdirektor Prof. Dr. Hermann Sollfrank wurde in Irschenberg für die kommenden drei Jahre als Stiftungsrat der Kinderdorfstiftung gewählt.

 

Pressemitteilung 27.12.2021

reichel merz hodbod sollfrank kinderdorfstiftung 12112021 6002005 ist die gemeinnützige Stiftung von Dr. Erika Boeckmann aus Prien ins Leben gerufen worden. Die alleinstehende Ärztin wollte zu Lebzeiten mit ihrem Vermächtnis über ihren Tod hinaus Kindern und Jugendlichen helfen, die ohne eigene Schuld in Not geraten sind. Der Stiftungszweck der Dr. Erika Boeckmann – Luibl Kinderdorfstiftung sieht deshalb Maßnahmen vor, wie die Gewährung finanzieller Leistungen, um erstens den Erhalt und Betrieb des Caritas Kinderdorfs zu sichern, um zweitens Zuwendungen über den Dorfleiter an die dort lebenden Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen und drittens um pädagogische Projekte zu fördern.

Dabei entscheidet der Stiftungsrat in allen grundsätzlichen Angelegenheiten und beaufsichtigt den Stiftungsvorstand bestehend aus dem Kinderdorf-Verwaltungsleiter Hannes Klapos und dem Geschäftsführer der Caritas-Zentren Oberbayern Axel Hannemann. Erika Boeckmann war es wichtig, dass in den Stiftungsrat stets eine Person gewählt wird, die die Arbeit in einer Kinderdorffamilie aus eigenem Erleben kennt. Diese Funktion übernimmt zukünftig Heike Reichel, die die ausscheidende Antonie Merz ersetzt.

Dorfleiter Wolfgang Hodbod komplettiert den Stiftungsrat für weitere drei Jahre. Seit Gründung der gemeinnützigen Stiftung weiß er um deren Bedeutung für die Jugendhilfeeinrichtung: „Der große Vorteil einer Stiftung ist, dass wir mit den regelmäßigen jährlichen Geldzuwendungen fix planen können. Denn im Gegensatz zu Spenden, auf die wir ebenfalls angewiesen sind, wissen wir hier genau, mit welchen Erträgen aus dem Stiftungsvermögen wir jedes Jahr rechnen können.“ Denn das Besondere einer Stiftung ist, dass das einmal eingebrachte Kapital erhalten bleibt. Nur aus den Erträgen – wie Zinsen oder Mieteinnahmen – dürfen Maßnahmen gefördert werden, die den Stiftungszweck erfüllen. Und gerade die Einnahmen aus dem Immobilienvermögen der Kinderdorfstiftung sind in Niedrigzinszeiten eine verlässliche Größe für die Verantwortlichen.

In Bayern gibt es laut dem Bundesverband Deutscher Stiftungen aktuell 4.248 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Wenn sich jemand für einen bestimmten Zweck engagieren möchte, ihm der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung jedoch zu hoch ist, dann sind Spenden in das Vermögen einer Stiftung – sogenannte Zustiftungen – möglich. „Während die Gründung einer eigenen Stiftung nur bei großen Vermögen sinnvoll ist, sind Zustiftungen in jeder Höhe für jedermann möglich“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Hannes Klapos.

Foto (v.l.n.r.) Heike Reichel, Antonie Merz, Wolfgang Hodbod, Prof. Dr. Solfrank

(Foto: Florian Lintz, bfl-relations.de)

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