Straffälligenhilfe

Das Caritas Kinderdorf Irschenberg unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien in Notsituationen. Für den Landkreis und die Stadt Rosenheim übernehmen unsere Regionalbüros die Straffälligenhilfe für Jugendliche und Heranwachsende. Die folgenden auf jugendrichterlicher Weisung oder auf Antrag der Jugendstaatsanwaltschaft beschlossenen Maßnahmen stellen für jugendliche und heranwachsende Straftäter im Alter von 14-21 Jahren eine bedeutende Chance dar, um in der Zukunft straffrei zu bleiben.

Betreuungsweisung

- individuell und gezielt

Betreuungsweisungen - Hilfe annehmen, neue Perspektiven entwicklen

Ziele

  • Auseinandersetzung des Jugendlichen mit seinem Fehlverhalten
  • Versuch der Verbesserung der Lebensbedingungen
  • Entwicklung neuer Perspektiven und eines positiven
    Selbstbildes
  • Vermittlung sozial angemessener Verhaltensweisen
  • Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags

Der Jugendliche bzw. Heranwachsende wird auf richterliche Weisung hin der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer) unterstellt. Der Betreuungshelfer
steht ihm helfend und beratend zur Seite und soll seine Entwicklung möglichst in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten fördern.

Die Betreuungsweisung wird zumeist für die Dauer von 12 Monaten ausgesprochen. Die Ziele werden gemeinsam mit dem Betroffenen, dem Betreuungshelfer und dem Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren vereinbart.

Täter-Opfer-Ausgleich

- Außergerichtliche Konfliktlösung

Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen

Ziele

  • Erreichen einer einvernehmlichen Konfliktlösung
  • Vereinbarung einer Form der Wiedergutmachung

Täter und Opfer erarbeiten in getrennt stattfindenden Vorgesprächen Hintergründe und Folgen der Tat und besprechen Rahmenbedingungen für das Ausgleichsgespräch. In dem gemeinsamen Ausgleichsgespräch
erhalten die Beteiligten die Möglichkeit, ihre subjektive Wahrnehmung der Tat, psychische und/oder körperliche Verletzungen und materielle Schäden zu schildern.

Im weiteren Verlauf werden Vorschläge zur konkreten Wiedergutmachung herausgearbeitet, um eine konkrete Ausgleichsleistung zu erreichen, wie z. B.:

  • Entschuldigung im Laufe des Ausgleichsgesprächs
  • Leistungen zur Schadenswiedergutmachung
  • Geschenke als symbolische Geste
  • Ableistung von gemeinnütziger Arbeit, wenn möglich in Einrichtungen, die der Geschädigte ausgewählt hat



Anti-Gewalt-Training

- Collness statt Aggression

Ich habe mich unter Kontrolle

Ziele

Bei diesem Training geht es nicht um eine Veränderung der Persönlichkeit, auch wird die Aggression nicht beseitigt, vielmehr wird gelernt, diese neu zu kanalisieren.

  • Schärfung der Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Stärkung des Selbstbewusstseins und der Aggressionshemmung
  • Herabsetzen der Erregbarkeit
  • Den anderen nicht für die eigene Gewalt verantwortlich machen
  • Konflikte lösen, „Sprechen statt Schlagen“

Der Kurs besteht in der Regel aus zehn Gruppentreffen abends (jeweils ca. drei Stunden). Zusätzlich zu den Abenden ist die Teilnahme an einem Wochenende (Freitagnachmittag bis Sonntagabend) sowie an zwei Samstagen verpflichtend. Am Wochenende werden weitere thematische Inhalte behandelt und erlebnispädagogische Aktionen durchgeführt.